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Die Entstehung unseres Wappens: Bekanntlich ist die geschichtliche Entwicklung der Donauschwaben nach 1919 (nach Trianon) in den
Nachfolgestaaten unterschiedlich verlaufen. Das Donauschwaben-Wappen, will uns den historischen Tatbestand der gemeinsamen Aufgabe und der Zusammengehörigkeit, trotz dieser unterschiedlichen
historischen Entwicklung, heraldisch – bleibend und unveränderlich – in einem Bildkennzeichen symbolisch sichtbar machen.
Das Donauschwaben-Wappen ist ein heraldisches Symbol donauschwäbischer Geschichte, der
historischen Heimat sowie der gegenwärtigen und zukünftigen donauschwäbischen Gemeinschaft in ihrer beispiellosen, weltweiten Zerstreuung.
Das Wappen wurde von Oberstudienrat Hans Diplich entworfen und zunächst von ihm in seinem Buch
„Wir Donauschwaben“ (erschienen 1950) kurz vorgestellt. Hans Sonnleitner kümmerte sich um die juristische Seite: Er erkundigte sich (1975) zunächst über die Möglichkeiten der Eintragung des
Wappens in eine entsprechende Wappenrolle, um es urheberrechtlich zu schützen. Der damalige Senatspräsident Jürgen Arndt vom Heroldsausschuss der Deutschen Wappenrolle bestätigte ihm
schriftlich, dass es für Wappen privater und öffentlicher Vereinigungen keine Wappenrolle gibt, in die
sie eingetragen werden können. Ihre Geltung erlangen sie vielmehr, indem sie sich verbreiten; dadurch sind sie eingeführt und nach § 22 BGB
geschützt. Der Schutz des Namensrechts des BGB ist u. a. auch auf Wappen ausgedehnt, wenn sie sich durch Verbreitung durchgesetzt
haben. Auch nach Aussagen des Bayerischen Hauptstaatsarchives in München sind Wappen für Vertreibungsgebiete weder genehmigungs-
noch registrierpflichtig. Sie sind eingeführt und nach § 12 BGB geschützt, wenn sie sich durch Verbreitung durchgesetzt haben. Das
Donauschwaben-Wappen war bereits 1950 eingeführt worden. Seine Verbreitung erfolgte schnell in vielen Veröffentlichungen, auf Fahnen,
Abzeichen, Gedenkmünzen, Plakaten, Briefpapier usw. Die erste professionelle Zeichnung des Wappens stammt von Magdalena Kopp-Krumes (aus Tscherwenka).
Die Wappenbeschreibung:
Das Wappen ist durch einen blauen Wellenbalken geteilt von Gold und Weiß; oben ein rot bewehrter schwarzer Adler; unten auf grünem
Ackerboden eine sechstürmige weiße Festung aus Ringmauer und Gebäuden, rot bedacht, über der rechts die strahlende goldene Sonne und
links der weiße abnehmende Mond schweben. Die Seiten „links“ und „rechts“ sind – wie in der Heraldik üblich – nicht vom Betrachter her zu
sehen, sondern vom Ritter hoch zu Ross, dem Betrachter entgegengesetzt.
Die Bedeutung der Motive und Farben des Wappens
Der Adler hält als kaiserliches Wahrzeichen seine Schwingen schirmend über die donauschwäbischen Landschaften am Mittellauf der Donau.
Der Adler symbolisiert die Schutzpflicht der römisch-deutschen Kaiser für diese Gebiete des Reiches. Der Adler wurde bereits von Kaiser Karl
dem Großen im 9. Jahrhundert als kaiserliches Wahrzeichen übernommen; seit dem 12. Jahrhundert steht er im deutschen Reichswappen als Symbol für Kraft und Einigkeit.
Der Wellenbalken symbolisiert die Donau als Schicksalsstrom des jüngsten deutschen Neustammes. Auf der Donau fuhren bekanntlich
unsere Siedlerahnen mit Ulmer Schachteln, Plätten und Zillen flussabwärts, auf beiden Seiten ihres Mittellaufes vom Raabfluss im Nordwesten
bis zum Eisernen Tor im Südosten – zum Teil im Verlauf der defensiven Militärgrenze als des Kaisers Grenzer – wo sie eine deutsche Landschaft schufen.
Inmitten des fruchtbaren Ackerlandes, das die Donauschwaben mit der Pflugschar urbar gemacht haben, steht die wehrhafte Festung
Temeschburg, ein Symbol der kaiserlichen, deutschen Wehranlage und Militärgrenze gegen die Türken. Die sechs Festungstürme stehen für
die sechs donauschwäbischen Hauptsiedlungsgebiete: Südwestliches Ungarisches Mittelgebirge, Schwäbische Türkei, Slawonien-Syrmien,
Batschka, Banat und Sathmar. Die Festung Temeschburg wird flankiert vom Halbmond und von der Sonne. Der Halbmond ist das weltliche
Symbol des Islam. Der Halbmond ist weiß, also abnehmend. Der weiße, abnehmende Halbmond ist demnach das Zeichen der im 17./18.
Jahrhundert zurückweichenden türkischen Bedrohung des Abendlandes. Die aufgehende, strahlende goldene Sonne ist das Symbol für Prinz
Eugen von Savoyen und das Symbol für Christus, der als Sonne der Gerechtigkeit und wahres Licht gepriesen wird. Somit steht die Sonne als
ein Lichtpunkt für die Zukunft, für Sieg und Wiederbeginn der westlichen, christlichen Kultur durch kaiserliche Herrschaft und donauschwäbische Besiedlung im 18 Jh. im pannonischen Becken.
Das Wappen zeigt die deutschen Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold und die donauschwäbischen Stammesfarben Weiß-Grün. Schwarz-Rot
-Gold, Sinnbild des deutschen Einheitswillens und Farben des deutschen Bundes, sind in das Wappen aufgenommen worden, weil sich die
donauschwäbische Stammesgeschichte bis 1806 im Rahmen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation vollzog. Weiß–Grün sind
die donauschwäbischen Farben: Weiß ist das Symbol der friedlichen Gesinnung der Donauschwaben, Grün als Farbe der Hoffnung ist
Symbol für die durch Aufbauarbeit zur Kornkammer gewordene donauschwäbische Heimat.
Der Wappenspruch:
Der Wappenspruch lautet: „Semper atque semper liberi ac indivisi.” Die deutsche Übersetzung lautet: „Für immer frei und ungeteilt.“ Dieser
Wappenspruch, der aus der donauschwäbischen Geschichte entnommen ist und sich auf ihren gesamten Verlauf bezieht, besteht aus zwei
Teilen. Der erste Teil des Wappenspruches bezieht sich auf die Kolonisationspatente der Kaiser Leopold I. vom 11.08.1689, Karl VI. von 1726
und der Königin Maria Theresia vom 06.01.1769. Der zweite Teil des Wappenspruches bezieht sich auf die aufgezwungene Dreiteilung der
Donauschwaben nach dem Ersten Weltkrieg, auf die Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns und nimmt gegen die Teilung Stellung.
Zu Teil 1: In dem Kolonisationspatent von Maria Theresia (1740-1762) heißt es: „Wir Maria Theresia, von Gottes Gnaden Römische Kayserin in
Germanien, Königin zu Hungarn, Böhmen, Dalmatien, Slavonien ...die Familien sollen für immer als unmittelbare Kayserlich-Königliche
Unterthanen gehalten und so fort weder eine Gemeinde insgesamt, noch eine Familie oder Unterthan inßbesondere an jemand anderen Kauf-,
Tausch- oder Schanckhsweiß (= geschenkweise) überlassen und beynebens nicht als Leibeigene, sondern als Freye Kayserlich-Königliche
Unterthanen gehalten und angesehen werden.“ Die Kolonisationspatente formulierten expressis verbis, weshalb die Siedlerahnen die
Strapazen der Reise und Ansiedlung auf sich nahmen, um sich in den Erblanden des Kaisers niederzulassen: Für immer frei, d. h. keine
Leibeigenschaft mehr und direkt der Krone unterstellt. Für immer frei - das ist der historisch primäre Tatbestand, wodurch die Schwabenzüge
in Bewegung gesetzt wurden, somit der Kernpunkt der donauschwäbischen Geschichtsanfänge überhaupt; denn ohne freie Menschen wäre eine deutsche Besiedlung nicht möglich gewesen.
Zu Teil 2: Gegen die aufgezwungene Trianoner Dreiteilung (1919) nach dem 1. Weltkrieg haben die Donauschwaben sich existentiell und
politisch gewehrt. Gegen die Teilung bäumte sich alles auf, doch blieben die politischen Proteste und Demonstrationen der friedlichen
Donauschwaben bei den Siegermächten ohne nachhaltigen Eindruck. Also fügten sich die Donauschwaben den neuen Machthabern, waren staatstreu und blieben volkstreu.
Der Ruf des Kaisers und der Königin „für immer frei“ versprach auch die Einheit. Eine Teilung wollten die Siedlerahnen niemals. Das
donauschwäbische Selbstverständnis erforderte die Einheit. Im Wappenspruch „Für immer frei und ungeteilt“, treffen sich das kaiserlich
-königliche Versprechen und der donauschwäbische nationale Wunsch nach Einheit. Die Aussage des Wappenspruches ist der
Vergangenheit verpflichtet, wendet sich aber auch an die Gegenwart und an die Zukunft. Der Wappenspruch lehnt die donauschwäbische
Dreiteilung ab, weil sie einen Volksstamm teilt; er verurteilt die Enteignung, Entrechtung, Vertreibung, den Genozid, die Unfreiheit der in den
Heimatländern verbliebenen Deutschen und verlangt Familienzusammenführung in der Freiheit. Nicht zuletzt sagt der Wappenspruch, dass
die Trianoner Teilung nicht durch die donauschwäbischen Landsmannschaften gehen darf. Denn nur Einigkeit macht stark. Der Sinngehalt
des Wappenspruches soll einerseits in seinem historischen Bezug auf Menschen und Land erhalten bleiben, andererseits aber in
übertragenem Sinn für das donauschwäbische Erbe der Nachfahren als christlich-ethische Freiheit zu verstehen sein.
Quelle: Weprowatzer Heimatblätter, Heft 19
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